Nachweis für Schießstand-Aufsichten
Nachweisdokument gemäß §27 WaffG i.V.m. § 10 AWaffV
Offizielles Dokument für verantwortliche Aufsichtspersonen auf Schießstätten. Mit Zusatzfeld für den Nachweis der Qualifizierung zur Kinder- und Jugendarbeit nach $ 10 Abs. 6 AWaffV.
Das Dokument muss vom jeweiligen Landesjagdverband bzw. der Kreisgruppe ausgefüllt und abgestempelt werden und gilt nur in Verbindung mit einem gütligen Jagdschein.
Achtung, bitte beachten Sie: Der Nachweis für Schießstand-Aufsichten kann nur von den Geschäftsstellen jagdlicher Vereinigungen (Kreisgruppen der LJV im DJV) bestellt werden.
Per E-Mail an: info@djv-service.de
- Format: DIN A6
Hersteller:
DJV-Service GmbH
Friesdorfer Str. 194a
53175 Bonn
Deutschland
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5. Dezember 2018 12:39
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